Abwicklungsstelle zur Reisepreis-Versicherung der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland für Werner-Tours Touristikinternational GmbH

Als Abwicklungsstelle zur Reisepreisabsicherung der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, sind wir mit der Prüfung der Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insovenzverfahren der Werner- Tours Touristikinternational GmbH beauftragt.
Nach dem aktuellen Stand wurde das Insolvenzverfahren am 29. Juni 2020 beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Bitte verwenden Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ausschließlich das Webformular der KAERA AG, zu dem Sie über den unten angezeigten Link weitergeleitet werden.
Sehr geehrter Anspruchsteller,
mit dem folgenden Formular können Sie Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer aus der Kundengeldabsicherung der Werner-Tours Touristikinternational GmbH geltend machen.

Damit die KAERA AG Ihren Vorgang bearbeiten kann, müssen Sie alle 4 Schritte durchlaufen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Nach Ihrer Schadenanzeige erhalten Sie von uns eine Auftragsnummer, immer beginnend mit WT4XXXXXX.

WT4XXXXXX
Bitte verwenden Sie diese Nummer in jeglicher Kommunikation mit uns.

Für das Hochladen über das Webformular benötigen Sie zwingend die folgenden Dokumente in digitaler Form

  • vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • Nachweis über die Anzahlung des Reisepreis
  • Nachweis über die Restzahlung des Reisepreis
  • Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
  • Sicherungsschein

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise

  • Senden Sie uns die benötigten Unterlagen bitte vollständig zu, da ansonsten keine Bearbeitung Ihres Anspruchs erfolgen kann.
  • Bei dem Nachweis der Zahlung bitten wir z.B. um eine Kopie des Kontoauszugs.
  • Sollten Sie Ihre Reise z.B. mit Kreditkarte gebucht haben, so bitten wir Sie, uns dementsprechend Ihre Kreditkartenabrechnung einzureichen.
  • Wir bitten Sie, für uns nicht relevante Geldbewegungen und Kontostände zu schwärzen

Schadenanzeige Webformular

Wir bitten Sie, uns Ihre Schadenmeldung über das folgende Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt.

Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.

Leistungsportal

In unserem Leistungsportal können Sie Ihre Daten überprüfen, neue Dokumente hochladen, Ihren aktuellen Bearbeitungsstatus einsehen und mit uns Kontakt aufnehmen.

Bitte halten Ihre Auftragsnummer (WT4xxxxx) sowie Ihr individuelles Passwort bereit.

Bitte gestatten Sie uns hier einen Hinweis:

Laut § 651 r BGB kann die Erstattung fälliger Beträge erst nach Ablauf des Jahres (01.11. - 31.10.) in dem der Versicherungsfall eingetreten ist erfolgen.

Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters versichert.

Kein Versicherungsschutz besteht für z.B. Versicherungsprämien von Reiseschutz, Rechtsanwaltskosten, Kreditkartengebühren, Portokosten und sonstige Auslagen. Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB.

Die Bearbeitung wird aufgrund der Vielzahl von Ansprüchen einige Zeit in Anspruch nehmen. Alle Beteiligten sind jedoch an einer zügigen Abwicklung der Angelegenheit interessiert.

Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

FAQ

Rechtliche Grundlage Ihres Anspruchs:
Gemäß § 651 r und w BGB Absatz 3 Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110.000.000 € begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
Welche Reiseart ist versichert
  • Die Absicherung besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z.B. Transport und Unterkunft)
  • Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Nur Flug oder Nur Hotelbuchungen.
Sind meine Kundengelder abgesichert?
Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert. Die Gesamtsumme errechnet sich nach § 651 Abs. 3 S. 3 BGB aus den Beträgen, die ein Kundengeldabsicherer innerhalb eines Geschäftsjahres nach § 651 r BGB für alle bei ihm versicherten Reiseveranstalter (einschließlich Werner-Tours Touristikinternational) zu erstatten hat.
Muss ich meine Schadenmeldung sofort einreichen
Nein, Sie müssen Ihre Schadenanzeige nicht sofort einreichen. Sie haben zwar die Pflicht dies unverzüglich zu tun. Es kommt hier allerdings nicht auf einen Tag an. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit.
Welche Leistungen sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht z.B. für:
  • Versicherungsprämien von Reiseschutz,
  • Rechtsanwaltskosten,
  • Kreditkartengebühren,
  • Portokosten und sonstige Auslagen
Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651r BGB.
Müssen meine Unterlagen vollständig sein?
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Unterlagen sorgfältig zu sortieren und vollständig einzureichen, da dies das Prüfungsverfahren wesentlich beschleunigt.
Müssen meine Unterlagen in einem bestimmten Datenformat vorliegen?
Wir bitten Sie, lediglich Dateien im .jpg und .pdf Format in den Upload zu stellen
Kann ich meine Schadenunterlagen auch als Screenshot oder Fotos hochladen?
Ja, Sie können auch Fotos und Screenshots von Ihren Dokumenten erstellen und hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen gut lesbar sind, da ansonsten keine Bearbeitung Ihrer Dokumente möglich ist und es so zu Verzögerungen kommt.
Was passiert mit meinen Unterlagen?
Ihre Dokumente werden auf Vollständigkeit, den Anspruch selbst und die Anspruchshöhe geprüft.
Erfahre Ich, ob meine Dokumente korrekt zugestellt wurden?
Ja, nach dem Absenden Ihres Schadenformulars generiert unser System eine automatische Antwort, die Ihnen den Eingang Ihrer Daten bei uns bestätigt. In dieser E-Mail erhalten Sie auch eine Auftragsnummer, über die wir Sie direkt registrieren
Wie erfahre ich, ob ich einen Anspruch auf Auszahlung habe?
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Nachricht, ob und welchen Anspruch Sie haben.
Wie erhalte Ich mein Geld zurück?
In dem Webformular fragen wir Sie nach Ihrer Bankverbindung, damit wir Ihnen das Geld zurücküberweisen können. (Unser Webformular ist natürlich SSL-Verschlüsselt.) Sie erhalten kurz vor der Überweisung von uns eine Nachricht, aus dem Zeitraum und Betrag der Überweisung hervorgehen.
Hinweis in eigener Sache
Wir behalten uns vor, Schadendokumente einzelner Anspruchsteller im Original anzufordern. Bitte bewahren Sie Ihre Originale daher sorgsam auf.
Sie haben noch Ansprüche aus einer Stornierung vor Insolvenzanmeldung
Auch Kundengelder, die Ihnen aufgrund Ihrer Buchung bzw. Stornierung (Rückzahlung) noch zustehen und nicht als Stornokosten deklariert sind können Sie bei uns einreichen. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
Wie lange habe ich Zeit meine Unterlagen einzureichen?
Rechtlich haben Sie 2 Jahre Zeit , den Schaden bei uns zu melden. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Schaden zeitnah bei uns zu melden.

Wir sind gerne für Sie da

Telefon +49 6172 1798 100

E-Mail info@kaera-ag.de

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D- 61440 Oberursel