SCHADENFORMULAR - für Reiseschutzschäden
Sehr geehrte Anspruchstellerin, sehr geehrter Anspruchsteller,
mit nachstehendem Schadenformular können Sie Ihren Anspruch geltend machen. Vor dem Ausfüllen des Schadenformulars halten Sie bitte folgende Unterlagen in digitaler Form (pdf, jpeg) zum Hochladen bereit:
- Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters/Anbieters
- Versicherungsausweis
- Bei Stornierung: Stornobestätigung des Reiseveranstalters/Anbieters
- Belege über Mehrkosten
- Nachweis zum Grund des Schadens/des Schadenereignisses
Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen vollständig zu, da ansonsten keine Bearbeitung Ihres Anspruchs erfolgen kann.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Schadenmeldung
Webformular zur Bereitstellung Ihrer Daten und Dokumente
Bitte registrieren Sie sich zunächst über nebenstehenden Link, um mit der Schadenmeldung zu beginnen. Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung erhalten Sie von uns eine Auftragsnummer. Verwenden Sie diese bitte in jeglicher Kommunikation mit uns.
Download-Bereich
Bei der Bearbeitung von Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Schadenmeldungen werden Nachweise zum Schadenereignis bzw. zum Schadengrund benötigt.
Im Falle von Krankheit (eigener oder die eines Angehörigen) und Schwangerschaft ist dieser Nachweis ein ärztliches Attest.
Nachstehend erhalten Sie das jeweilige Dokument zum Download. Die vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene ärztliche Bescheinigung können Sie gerne direkt während Ihrer Schadenmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt im Leistungsportal hochladen.
Im Falle von Krankheit (eigener oder die eines Angehörigen) und Schwangerschaft ist dieser Nachweis ein ärztliches Attest.
Nachstehend erhalten Sie das jeweilige Dokument zum Download. Die vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene ärztliche Bescheinigung können Sie gerne direkt während Ihrer Schadenmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt im Leistungsportal hochladen.
Leistungsportal
In unserem Leistungsportal können Sie Ihre Daten überprüfen, neue Dokumente hochladen, Ihren aktuellen Bearbeitungsstatus einsehen, neue Fälle anlegen und mit uns Kontakt aufnehmen.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Ihrem individuellem Passwort an.
Bitte gestatten Sie uns folgenden wichtigen Hinweis:
Wichtige Information - über die Folgen bei der Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall nach §§ 28 Abs.4, 30f. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, sind wir im Interesse einer zeitnahen und umfassenden Abwicklung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten dazu unbedingt Ihre Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten zu beachten. Danach sind Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet:
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, sind wir im Interesse einer zeitnahen und umfassenden Abwicklung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten dazu unbedingt Ihre Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten zu beachten. Danach sind Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet:
- Uns unverzüglich zu informieren und soweit möglich, von uns Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung einzuholen und zu beachten
- Den Reisevertrag unverzüglich zu stornieren bzw. den Reiseveranstalter über den Reiseabbruch zu informieren
- Den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden
- Schäden, die durch eine Straftat eintreten sind, unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienstelle anzuzeigen
- Mögliche Regressrechte gegen Dritte zu wahren
- Uns zu ermächtigen sämtliche sachdienliche Informationen zur Ursache und Höhe des Schadens und Umfang der Entschädigungspflicht einzuholen sowie jede Auskunft dazu, auf Verlangen, schriftlich zu erteilen
- Die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Diese bezieht sich jedoch nur auf den konkreten Versicherungsfall
- Im Laufe des Schadenmeldungsprozesses die erforderlichen Belege zeitnah hochzuladen
Wird eine oder werden mehrere dieser Obliegenheiten von Ihnen vorsätzlich verletzt, sind wir leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer oder mehrerer dieser Obliegenheiten dürfen wir die Entschädigungshöhe je nach der Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Wir bleiben nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie eine der oben aufgeführten Obliegenheiten jedoch arglistig, sind wir in jedem Fall leistungsfrei. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung (auch) einem Dritten zu, ist dieser in derselben Weise wie Sie in der Pflicht.